Die meisten Patient*innen möchten nach der Behandlung im Krankenhaus so schnell wie möglich wieder nach Hause. Viele Fragen stellen sich gerade dann, wenn der Tag der Entlassung naht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hier schon die richtigen Antworten zu finden. 

Wenn Ihr Entlassungstermin naht, wird Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie sprechen über den geplanten Entlassungstag und mögliche Verordnungen oder empfohlene Anschlussbehandlungen. Im Gespräch können Sie Ihre Fragen zur Behandlung und zur Weiterbehandlung stellen.

Entlassbrief

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für die ambulante Weiterbehandlung durch Ihre(n) Haus- oder Fachärzt*in, in dem Diagnosen, Therapie und ggf. die verordneten Medikamente verzeichnet sind. Sollten ausführliche Informationen notwendig sein, erfolgen diese auf dem Postweg.

Entlassmanagement und Sozialdienst

Alle Patient*innen, die auch nach dem stationären Aufenthalt in unserem Klinikum, Pflege- oder Hilfebedarf haben und/oder einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bedürfen, werden durch Ärzt*innen, Pflegekräfte und die Mitarbeitenden des Sozialdienstes des Klinikums individuell betreut und beraten. Der Sozialdienst leistet Hilfestellung bei der Beantragung, Organisation und Koordination der Maßnahmen. Alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Erkrankung und zur Therapie werden Ihnen mitgegeben bzw. rechtzeitig an die nachbehandelnde Stelle übermittelt.

Abmeldung

Vor dem Verlassen des Klinikums bitten wir Sie, die Patientenaufnahme beim Haupteingang des Klinikums (Haus A, Ebene 1) aufzusuchen, um das Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (max. für 28 Tage im Jahr) an der Kasse zu bezahlen. Zuzahlungen werden als Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausleistungen, stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen berechnet. Es gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es keine Zuzahlungspflicht. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so reichen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen bei der Aufnahme mit ein. 

Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht:

  • Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle
  • Privatversicherte

Nachsorge

Die Ernst von Bergmann Gruppe bietet allen Patient*innen die Möglichkeit der umfassenden Behandlung aus einer Hand. Dazu gehört auch – wenn gewünscht – die ambulante Weiterbehandlung in der Poliklinik oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Selbstverständlich erfolgt Ihre eventuell notwendige Nachsorge durch unsere Ärzt*innen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin und den jeweiligen Fachärzt*innen.